Wir beraten Gesellschaften und Organmitglieder (z.B. Geschäftsführer, Vorstände) in allen dienstrechtlichen Belangen. Unser Beratungsspektrum umfasst unter anderem:
Wer sich erst im Falle einer bevorstehenden Trennung mit den Inhalten seines Dienstvertrages auseinandersetzt, erlebt unter Umständen eine böse Überraschung. Wir empfehlen daher unseren Mandanten - gleich ob Gesellschaft oder Organmitglied - sich bereits im Stadium der Vertragsverhandlungen eingehend über rechtliche Chancen und Risiken zu informieren.