GEWERBLICHES MIETRECHT UND WOHNRAUMMIETRECHT

Das gewerbliche Mietrecht betrifft Räume, die für eine gewerbliche oder andere selbständige Tätigkeit angemietet werden. Das Wohnraummietrecht betrifft hingegen ausschließlich für Wohnzwecke, d.h. für die private Nutzung, bestimmte Räume. Je nachdem, welcher der beiden Bereiche betroffen ist, besteht eine Reihe rechtlicher Besonderheiten, die sowohl im Bereich der Vertragsanbahnung, des Vertragsschlusses, der Durchführung als auch der Abwicklung zu beachten sind.

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