Dr. Gabriele Reinhardt
- Rechtsanwältin
- Fachanwältin für Arbeitsrecht
- geboren 1969
Rechtsanwältin Dr. Reinhardt berät und vertritt Mandanten in allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Neben der Beratung von Arbeitgebern bei Betriebsänderungen einschließlich der Führung von Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen liegt ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt auf der Betreuung von Gesellschaften oder Organmitgliedern bei der Anbahnung, Abwicklung und Beendigung von Dienstverhältnissen. Ferner vertritt Rechtsanwältin Dr. Reinhardt Arbeitgeber und Arbeitnehmer in Kündigungsschutzprozessen. Außerdem ist sie auf dem Gebiet der Unternehmensumstrukturierung und des Unternehmenskaufs/ -verkaufs tätig.
Neben ihrer Anwaltstätigkeit ist Rechtsanwältin Dr. Reinhardt als Referentin für Arbeitsrecht auf Fach- und Inhouse-Seminaren tätig.
Telefon: +49 (0) 221 - 340 926 0 Telefax: +49 (0) 221 - 340 926 99eMail:
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