Immobilienrecht
Im Immobilienrecht beraten wir private und institutionelle Anleger sowie Kreditinstitute in allen Rechtsfragen im Zusammenhang mit dem Kauf, dem Verkauf und der Belastung von Grundstücken und von Wohnungs-/Teileigentum sowie der Bildung von Wohnungs-/Teileigentum. Unser Beratungsspektrum umfasst unter anderem:
- Rechtliche Prüfung im Rahmen der "Due Diligence"
- Gestaltung und Überprüfung von Immobilienkaufverträgen
- Gestaltung und Überprüfung von Kreditverträgen
- Beratung und Unterstützung bei der Verhandlung von Immobilienkauf- und Kreditverträgen
- Beratung und Unterstützung bei der Abwicklung von Immobilienkaufverträgen
- Kreditsicherung/Gestaltung und Überprüfung von Urkunden über die Bestellung von Grundpfandrechten
- Gestaltung und Überprüfung von Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung
- Gestaltung und Überprüfung von Verwalterverträgen