Gewerbliche Schutzrechte sind essentieller Bestandteil eines Unternehmens. Oftmals sind sie entscheidend für den Erfolg und bedürfen daher einer entsprechenden vertrauensvollen Beratung. Dies nicht nur bei der Anmeldung und anschließenden außergerichtlichen und gerichtlichen Verteidigung bei auftretenden Verletzungen oder Missbrauch, sondern auch schon im Vorfeld bei der Beurteilung der Schutzfähigkeit und Verfügbarkeit.
Unser Beratungsspektrum umfasst unter anderem:
- Erstellung individueller Schutz- und Anmeldestrategien
- Prüfung der Schutz - und Eintragungsfähigkeit von Marken und Geschmacksmustern
- Recherche zur Verfügbarkeit bzw. eventuell bereits bestehenden Kollisionsrechten
- nationale und internationale Anmeldungen von Marken und Geschmacksmustern
- behördliche Löschungs- und Widerspruchsverfahren bei Verletzungshandlungen
- Verlängerung der Schutzdauer von Kennzeichenrechten
- Durchsetzung von Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen, Abmahnungen, einstweiliger Rechtsschutz und gerichtliche Verteidigung
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