PFLEGERECHT

Im Pflegerecht betreuen und beraten wir Pflegereinrichtungen und Pflegebedürftige in Fragen rund um die Pflegeversicherung.

Die Beratung der Pflegeeinrichtungsträger umfasst zudem die beratende und prozessvertretende Unterstützung im Spannungsfeld des Heimrechts und des allgemeinen Leistungsrechts.

Im Rahmen von Vorträgen und Schulungen stehen wir unseren Mandanten überdies als Referenten zu den Themenkomplexen Haftungsrecht, Betreuungsrecht und dem Selbstbestimmungsrecht des Pflegebedürftigen (Problembereich Patientenverfügung/Vorsorgevollmacht) zur Verfügung.

Ansprechpartner:

[zurück]