Stephanie Buscher

Stephanie Buscher

  • Rechtsanwältin
  • Fachanwältin für Arbeitsrecht
  • geboren 1977
 

Die Schwerpunkte der anwaltlichen Tätigkeit von Rechtsanwältin Buscher liegen im Bereich des Individual- und Kollektivarbeitsrechtes. Dabei berät Rechtsanwältin Buscher Unternehmen und Arbeitnehmer in allen arbeits- und betriebsverfassungsrechtlichen Fragestellungen. Im Bereich des kollektiven Arbeitsrechtes betreut Rechtsanwältin Buscher die Betriebspartner, vor allem bei der Konzeption von Beschäftigungsbedingungen sowie bei Betriebsvereinbarungen und Umstrukturierungsmaßnahmen. Zudem verhandelt und gestaltet Rechtsanwältin Buscher Interessenausgleiche sowie Sozialpläne und vertritt die Betriebspartner in Einigungsstellenverfahren. Im individuellen Arbeitsrecht steht neben der bundesweiten Prozessvertretung die Gestaltung von Arbeits-, Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen im Vordergrund.

Darüber hinaus berät Rechtsanwältin Buscher zu allen Fragen des allgemeinen Zivilrechts einschließlich des Vertragsrechts und des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Neben ihrer Anwaltstätigkeit kann Rechtsanwältin Buscher auf eine mehrjährige Erfahrung als Referentin für arbeits- und betriebsverfassungsrechtliche Seminare zurückblicken.

Telefon: +49 (0) 221 - 340 926 0 Telefax: +49 (0) 221 - 340 926 99eMail:
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