VERKEHRSRECHT

Wir beraten und vertreten unsere Mandanten in allen Bereichen rund um die Abwicklung von Schadensersatzansprüchen, welche aufgrund eines Straßenverkehrsunfalles gegenüber dem Unfallverursacher und dessen Haftpflichtversicherung geltend zu machen sind. Darüber hinaus übernehmen wir - soweit erforderlich - die zügige und unbürokratische Unfallabwicklung gegenüber der eigenen Kaskoversicherung.

Je nach Umfang des Schadens kommen eine Vielzahl von einzelnen Ansprüchen in Betracht, deren sachgerechte Durchsetzung eine genaue Kenntnis der umfangreichen Rechtsprechung zum Verkehrsrecht ebenso erfordert, wie langjährige Erfahrung bei der Schadenssachbearbeitung.

Zur Kategorie der Sachschäden gehören der Fahrzeugschaden selbst, Mietwagenkosten, Sachverständigenkosten und Nutzungsausfall. Zum Ausgleich von Personschäden dienen die Zubilligung von Schmerzensgeld sowie der Ersatz von Aufwendungen, die erforderlich werden, um die Gesundheit wiederherzustellen oder die Unfallfolgen zu mindern, ferner Ersatz für vermehrte körperliche Bedürfnisse sowie den Ausfall oder die Verminderung des Erwerbseinkommens.

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